DFL: Vom Kartellamt an die Kandarre genommen – Fussball zumindest in der Zusammenfassung im Free-TV

… das empfinde ich als Mindestforderung.

Die gebündelte Vermarktung der Übertragungsrechte („Zentralvermarktung“) stellt eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar, die nach deutschem und europäischem Kartellrecht unter das Kartellverbot fällt. Sie ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die angemessene Beteiligung des Verbrauchers an den durch die Zentralvermarktung entstehenden Vorteilen gewährleistet ist.

auf deutsch: alle Menschen in Deutschland müssen Fußball sehen können, ohne zu bezahlen. Zumindest als Zusammenfassung.

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2 Kommentare

  1. Erstellt am Juli 22, 2008 um 20:39 | Permanent-Link

    Lese ich da “a second chance” für 1000mikes raus?

    Auf jeden Fall eine deutliche Erweiterung für Aktivitäten diverser Art.

  2. ring2
    Erstellt am Juli 24, 2008 um 16:55 | Permanent-Link

    Ich glaube nicht, dass hier die Berücksichtigung von Fussball-Meinung äußern als kulturelles Grundrecht diskutiert wird, sondern eher das “Fußball-Sehen”.

    Was aber dieselbe Auseinandersetzung zwischen Vermarktungsinteressen und Kultur berührt.

    (schwurbel, Ende)

Ein Trackback

  1. [...] nun dieser Vertrag zu Stande kommt oder ob das Kartellamt hier einschreitet ist völlig egal. Es ist an der Zeit, dass wir Fans ein Zeichen [...]

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